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04 Apr, 2022
Am Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. So gibt es dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind aufgehoben. Ebenso entfallen Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie die Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen. Unser Hygienekonzept verliert seine Gültigkeit.
Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben. Von diesem werden wir im Verein keinen Gebrauch machen.
Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.
Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt
Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuell hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist.